Aktualisiert: September 2026 · Stand der Informationen: September 2026
Wer in Deutschland einen Vape-Automaten betreiben möchte, muss den Jugendschutz bereits bei Standort, Produktauswahl und Verkaufsablauf berücksichtigen. Besonders wichtig ist die Frage, wie verhindert wird, dass Kinder oder Jugendliche altersbeschränkte Produkte aus dem Automaten entnehmen können.
Maßgeblich ist insbesondere § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Für Betreiber reicht deshalb ein Hinweis wie „Verkauf ab 18 Jahren“ allein nicht aus. Entscheidend ist, wie der Zugang zum Automaten und die tatsächliche Produktausgabe abgesichert sind.
Kurzantwort: Sind Vape-Automaten in Deutschland erlaubt?
Vape-Automaten sind in Deutschland nicht pauschal verboten. Für Produkte, die unter § 10 JuSchG fallen, gelten jedoch klare Jugendschutzanforderungen.
In der Öffentlichkeit dürfen entsprechende Waren grundsätzlich nicht über Automaten angeboten werden, es sei denn, der Automat befindet sich an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort oder es wird durch technische Vorrichtungen beziehungsweise ständige Aufsicht sichergestellt, dass Minderjährige die Produkte nicht entnehmen können.
Für einen frei zugänglichen und unbeaufsichtigten Vape-Automaten ist deshalb insbesondere eine zuverlässig in den Verkaufsprozess eingebundene Alterskontrolle relevant.
Was § 10 JuSchG für Vape-Automaten bedeutet
Die zentrale Vorschrift für den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren und bestimmten E-Zigaretten-Produkten ist § 10 JuSchG.
Danach dürfen Tabakwaren, andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern oder Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden. Für den Verkauf über Automaten enthält das Gesetz zusätzliche Vorgaben.
1. Keine Abgabe an Minderjährige
Kinder und Jugendliche dürfen die von § 10 JuSchG erfassten Produkte nicht erhalten.
2. Besondere Regeln für Automaten
Bei öffentlich zugänglichen Automaten muss verhindert werden, dass Minderjährige entsprechende Produkte entnehmen können.
3. Auch nikotinfreie Produkte
§ 10 Abs. 4 JuSchG erstreckt die Regelungen auch auf die dort beschriebenen nikotinfreien elektronischen Zigaretten, elektronischen Shishas und deren Behältnisse.
Wichtig: Ein Aufkleber mit „18+“ oder „Verkauf nur an Erwachsene“ ersetzt keine wirksame Zugangskontrolle. Entscheidend ist, dass Minderjährige die betroffenen Produkte tatsächlich nicht aus dem Automaten erhalten können.
§ 10 Abs. 2 JuSchG nennt dabei insbesondere zwei Möglichkeiten: Der Automat befindet sich an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort oder die Entnahme wird durch technische Vorrichtungen beziehungsweise ständige Aufsicht verhindert.
Bei einem frei zugänglichen 24/7-Automaten ohne Personal wird deshalb die technische Absicherung des Verkaufsprozesses besonders wichtig.
Welche Produkte müssen Betreiber besonders prüfen?
Betreiber sollten nicht pauschal davon ausgehen, dass nur nikotinhaltige Einweg-Vapes unter die Jugendschutzregelungen fallen. Die gesetzliche Regelung ist weiter gefasst.
| Produktgruppe | Jugendschutz-Relevanz | Hinweis für Betreiber |
|---|---|---|
| Tabakwaren | Hoch | § 10 JuSchG enthält ein ausdrückliches Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche. |
| Nikotinhaltige E-Zigaretten / Vapes | Hoch | Vor der Produktausgabe muss der Jugendschutz gewährleistet sein. |
| Nikotinfreie E-Zigaretten / E-Shishas | Hoch | Die Regelungen werden durch § 10 Abs. 4 JuSchG auch auf die dort beschriebenen nikotinfreien Produkte erstreckt. |
| Liquids und bestimmte Behältnisse | Produktabhängig | Die konkrete Produkteinstufung sollte vor Aufnahme in das Sortiment geprüft werden. |
| Unbefüllte Ersatztanks | Besonders relevant | Der Bundesgerichtshof hat 2026 entschieden, dass auch unbefüllte Ersatztanks von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfasst sein können. |
| Sonstiges Zubehör | Einzelfallabhängig | Nicht jedes Zubehörteil ist automatisch gleich einzustufen. Produktart und Funktion sollten getrennt geprüft werden. |
Keine pauschale Zubehör-Regel: Aus der aktuellen Rechtsprechung folgt nicht, dass jedes beliebige Vape-Zubehör automatisch denselben jugendschutzrechtlichen Regeln unterliegt. Entscheidend ist die konkrete Einordnung des jeweiligen Produkts.
BGH-Urteil 2026: Unbefüllte Ersatztanks können erfasst sein
Für Betreiber und Händler ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2026 besonders relevant.
BGH, Urteil vom 11.03.2026 – I ZR 106/25 „Ersatztank“
Der Bundesgerichtshof befasste sich mit einem noch nicht mit Flüssigkeit befüllten Ersatztank für eine elektronische Zigarette. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass solche unbefüllten Ersatztanks als „Behältnisse“ von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfasst werden können.
Der konkrete Fall betraf den Versandhandel. Für Automatenbetreiber ist die Entscheidung trotzdem wichtig, weil sie zeigt, dass die jugendschutzrechtliche Prüfung des Sortiments nicht beim fertig befüllten Vape enden sollte.
Wer Pods, Tanks, Kartuschen oder andere Bestandteile einer E-Zigarette über einen Automaten anbieten möchte, sollte daher prüfen, wie das konkrete Produkt rechtlich einzuordnen ist.
Wie funktioniert die Altersverifikation am Vape-Automaten?
Bei einem frei zugänglichen Verkaufsautomaten muss die Altersprüfung mit der tatsächlichen Warenfreigabe verbunden sein. Eine Verifikation, die nur auf dem Display angezeigt wird, die Produktausgabe aber nicht zuverlässig steuert, erfüllt ihren Zweck nicht.
Je nach Automatenmodell, Standort und technischer Konfiguration kommen unterschiedliche Verfahren infrage.
| Verfahren | Funktionsweise | Vorteil | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Ausweisbasierte Prüfung | Das Alter wird über ein geeignetes Lesesystem am Automaten geprüft. | Direkter Prüfschritt unmittelbar vor dem Kauf. | Lesegerät, Software und Freigabelogik müssen miteinander abgestimmt sein. |
| Kartenbasierte Altersprüfung | Ein geeignetes Kartensystem bestätigt ein Altersmerkmal. | Für Kunden potenziell schneller Bedienablauf. | Nicht jede Karte oder Zahlungslösung eignet sich automatisch als Altersnachweis. |
| Digitale Identitätsprüfung | Die Freigabe erfolgt über ein zuvor verifiziertes digitales Identitätsverfahren oder Nutzerkonto. | Kann für wiederkehrende Nutzer komfortabel sein. | Technische Umsetzung, Datenschutz und konkrete Eignung müssen geprüft werden. |
| Beaufsichtigte Freigabe | Eine verantwortliche Person kontrolliert die Verkaufsfreigabe. | Kann für betreute Standorte relevant sein. | Für vollständig unbeaufsichtigte 24/7-Standorte ist dies nicht dieselbe Lösung wie eine technische Alterskontrolle. |
Welche Methode für ein konkretes Projekt geeignet ist, sollte nicht allein nach Bedienkomfort entschieden werden. Entscheidend ist, ob der gesamte Ablauf von der Prüfung bis zur Produktausgabe zuverlässig abgesichert ist.
Welche Sicherheitsfunktionen sollte ein Vape-Automat haben?
Altersverifikation ist nur ein Teil des Systems. Ebenso wichtig ist, wie der Automat reagiert, wenn eine Prüfung nicht abgeschlossen werden kann oder eine technische Störung vorliegt.
- Verknüpfung von Altersprüfung und Warenfreigabe: Keine Produktausgabe ohne bestätigten Prüfstatus.
- Sperrlogik bei Fehlern: Bei unklarem Status sollte keine automatische Freigabe erfolgen.
- Reader- und Systemstatus: Fehler des Altersprüfungsmoduls sollten erkennbar sein.
- Störungsmeldungen: Technische Probleme sollten dem Betreiber zeitnah angezeigt werden.
- Manipulationsschutz: Gehäuse, Türen, Warenfächer und Lesegeräte sollten gegen unbefugten Zugriff abgesichert sein.
- Technische Protokollierung: Relevante Systemzustände und Störungen sollten nachvollziehbar dokumentierbar sein.
Remote-Monitoring kann helfen, Störungen oder Ausfälle schneller zu erkennen. Es ersetzt jedoch keine Altersverifikation. Beide Funktionen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Einen Überblick über geeignete Gerätekonzepte finden Sie auf unserer Seite Vape-Automaten für Deutschland mit Altersverifikation .
Was passiert, wenn die Altersprüfung ausfällt?
Dieser Punkt sollte bereits vor der Inbetriebnahme festgelegt und praktisch getestet werden.
Grundprinzip: Kann das Alter nicht entsprechend der gewählten Sicherheitslogik bestätigt werden, sollte keine automatische Produktausgabe erfolgen.
Typische Störfälle können beispielsweise sein:
- Ausweis oder Karte kann nicht gelesen werden,
- das Altersprüfungsmodul reagiert nicht,
- die Software meldet einen unklaren Prüfstatus,
- eine benötigte Verbindung zu einem Prüfdienst fällt aus,
- der Kunde bricht die Altersprüfung ab.
Betreiber sollten bei der Konfiguration darauf achten, dass ein solcher Fehler nicht dazu führt, dass der Automat in einen ungeschützten Verkaufsmodus wechselt.
Empfohlener Verkaufsablauf
- Der Kunde wählt ein Produkt oder startet den Kaufprozess.
- Das System fordert die vorgesehene Altersprüfung an.
- Der Prüfstatus wird technisch bestätigt oder abgelehnt.
- Nur bei erfolgreicher Prüfung wird der Kauf fortgesetzt.
- Die Zahlung wird entsprechend der Systemkonfiguration verarbeitet.
- Nur das vorgesehene Produktfach wird freigegeben.
- Bei Fehler, Abbruch oder unklarem Status bleibt die Ausgabe gesperrt.
Altersverifikation und Datenschutz
Sobald ein Automat Ausweise, Karten oder digitale Identitätsverfahren verarbeitet, spielt neben dem Jugendschutz auch der Datenschutz eine Rolle.
Dabei sollte grundsätzlich zwischen Altersbestätigung und Speicherung personenbezogener Daten unterschieden werden. Für eine Alterskontrolle ist es nicht automatisch notwendig, sämtliche auf einem Ausweisdokument enthaltenen Informationen dauerhaft zu speichern.
Für Betreiber besonders relevant
- Nur Daten verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich benötigt werden.
- Prüfen, welche Daten das Altersverifikationssystem ausliest und welche davon gespeichert werden.
- Keine unnötigen Ausweisbilder, Dokumentnummern oder vollständigen Personendaten speichern.
- Zugriffsrechte auf System- und Transaktionsdaten begrenzen.
- Aufbewahrungs- und Löschkonzept mit Systemanbieter und Datenschutzanforderungen abstimmen.
Die konkrete datenschutzrechtliche Ausgestaltung hängt vom verwendeten System und vom jeweiligen Betreiberprozess ab. Bei Unsicherheit sollte die geplante Lösung vor der Inbetriebnahme fachkundig geprüft werden.
Welche Daten sind für den technischen Betrieb sinnvoll?
Eine technische Dokumentation kann bei Wartung und Fehleranalyse hilfreich sein. Sie sollte jedoch nicht mit einer möglichst umfangreichen Sammlung personenbezogener Kundendaten verwechselt werden.
| Technische Information | Möglicher Zweck | Datenschutz-Hinweis |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Transaktion | Technische Auswertung und Störungsanalyse | Nur im erforderlichen Umfang speichern. |
| Produkt / Fachnummer | Bestands- und Ausgabekontrolle | In der Regel kein vollständiger Identitätsdatensatz erforderlich. |
| Prüfstatus | Nachvollziehen, ob ein technischer Prüfschritt abgeschlossen wurde | Altersstatus nicht mit unnötigen Identitätsdaten anreichern. |
| Zahlungsstatus | Reklamation und technische Abstimmung | Zahlungsdaten gemäß eingesetztem Payment-System behandeln. |
| Störungsmeldung | Fehlerdiagnose und Wartung | Technische Fehlerdaten möglichst von unnötigen Personendaten trennen. |
Standort und Zugang: Was Betreiber beachten sollten
Die Frage des Jugendschutzes lässt sich nicht unabhängig vom Standort betrachten. § 10 Abs. 2 JuSchG nennt ausdrücklich auch den Fall eines Automaten, der an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist.
Bei öffentlich zugänglichen Standorten sollte deshalb bereits in der Planungsphase geprüft werden:
- Wer kann den Automaten während der tatsächlichen Betriebszeiten erreichen?
- Ist der Standort dauerhaft oder nur zeitweise beaufsichtigt?
- Wie wird die Alterskontrolle bei unbeaufsichtigtem Zugang technisch umgesetzt?
- Ist die Netzverbindung stabil genug für die geplante Prüf- und Zahlungstechnik?
- Kann der Betreiber Manipulationen oder technische Ausfälle zeitnah erkennen?
- Ist der Automat so installiert, dass Wartung und Kontrolle regelmäßig möglich sind?
Reine Besucherfrequenz sollte daher nicht das einzige Kriterium bei der Standortwahl sein. Zugangssituation und technische Absicherung gehören genauso in die Planung.
Warum Jugendschutz bei Vapes besonders relevant bleibt
Die im Jahr 2024 veröffentlichten Daten der damaligen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen, dass Einweg-E-Zigaretten auch bei Minderjährigen genutzt wurden.
In der Drogenaffinitätsstudie 2023 gaben 6,7 % der 12- bis 17-Jährigen an, innerhalb der vorangegangenen 30 Tage mindestens einmal eine Einweg-E-Zigarette konsumiert zu haben. Zum Vergleich lag der entsprechende Wert für Tabakzigaretten bei 7,4 %.
Für Betreiber ist das kein Argument für zusätzliche Marketingmaßnahmen, sondern ein Hinweis darauf, warum die technische Alterskontrolle bei automatisierten Verkaufsstellen konsequent geplant werden sollte.
Vape-Automat Jugendschutz: 5-Punkte-Check vor dem Start
Statt einer langen theoretischen Checkliste lassen sich die wichtigsten Fragen auf fünf praktische Prüfpunkte reduzieren.
1. Sortiment prüfen
Welche Produkte sollen verkauft werden und welche jugendschutzrechtliche Einordnung gilt jeweils? Besonders bei Tanks, Pods, Kartuschen und anderem Zubehör sollte nicht pauschal entschieden werden.
2. Altersprüfung praktisch testen
Nicht nur prüfen, ob die Altersverifikation im Menü aktiviert ist. Ein vollständiger Testkauf sollte zeigen, ob die Produktausgabe tatsächlich erst nach erfolgreicher Prüfung möglich ist.
3. Negativfall testen
Was geschieht bei abgebrochener Prüfung, nicht lesbarem Dokument oder technischem Fehler? Die Warenfreigabe sollte in einem unsicheren Systemzustand nicht einfach fortgesetzt werden.
4. Datenschutz und Protokollierung prüfen
Welche Daten werden verarbeitet und gespeichert? Für Wartung und Betrieb relevante technische Informationen sollten von unnötigen personenbezogenen Daten getrennt werden.
5. Verantwortlichkeit festlegen
Es sollte klar sein, wer Störungen kontrolliert, Altersprüfungsfunktionen nach Änderungen testet, das Sortiment pflegt und Wartungsmaßnahmen dokumentiert.
Häufige Fehler beim Jugendschutz am Vape-Automaten
Fehler 1: Ein 18+-Aufkleber wird als Alterskontrolle betrachtet
Ein Hinweis informiert den Kunden, verhindert aber keine Produktausgabe an Minderjährige.
Fehler 2: Altersprüfung und Warenfreigabe arbeiten getrennt
Das Prüfsystem sollte mit dem tatsächlichen Verkaufsablauf verbunden sein. Eine erfolgreiche Anzeige auf dem Bildschirm allein ist nicht entscheidend, wenn das Fach unabhängig davon geöffnet werden kann.
Fehler 3: Der Automat verkauft bei technischen Störungen weiter
Betreiber sollten schon bei der Bestellung klären, wie die Automatensteuerung bei einem Ausfall der Altersprüfung reagiert.
Fehler 4: Alles Zubehör wird pauschal gleich behandelt
Das BGH-Urteil zu unbefüllten Ersatztanks zeigt, dass bestimmte Bestandteile erfasst sein können. Daraus folgt jedoch nicht automatisch dieselbe Einstufung für jedes Zubehörprodukt.
Fehler 5: Nach Software- oder Hardwareänderungen erfolgt kein Funktionstest
Änderungen am Reader, Zahlungssystem, Betriebssystem oder Verkaufsablauf können Schnittstellen beeinflussen. Nach relevanten Änderungen sollte deshalb der vollständige Kauf- und Abbruchprozess erneut getestet werden.
Wie oft sollte die Altersprüfung kontrolliert werden?
§ 10 JuSchG schreibt in diesem Zusammenhang keinen pauschalen Wartungsrhythmus wie „einmal pro Woche“ für jeden Vape-Automaten vor. Betreiber sollten deshalb keine frei erfundene gesetzliche Prüffrist kommunizieren.
Sinnvoll ist stattdessen ein betriebliches Prüfkonzept, das sich an der eingesetzten Technik und den tatsächlichen Risiken orientiert.
Zusätzliche Funktionstests bieten sich insbesondere an:
- bei der ersten Inbetriebnahme,
- nach Software- oder Firmwareupdates,
- nach Austausch des Altersprüfungsmoduls,
- nach Störungen oder ungewöhnlichen Fehlermeldungen,
- nach Änderungen am Zahlungs- oder Freigabeprozess.
Jugendschutz schon beim Automatenkauf berücksichtigen
Wer einen Vape-Automaten auswählt, sollte deshalb nicht nur Displaygröße, Produktkapazität und Preis vergleichen.
Für den deutschen Markt sind insbesondere folgende Fragen wichtig:
- Welche Art von Altersverifikation unterstützt das konkrete Modell?
- Ist die Altersprüfung mit der Warenfreigabe verbunden?
- Wie reagiert das System bei einem Prüffehler?
- Welche Daten werden vom Altersprüfungsmodul verarbeitet?
- Kann die gewünschte Konfiguration vor Auslieferung getestet werden?
- Welche Remote- und Störungsmeldungen stehen zur Verfügung?
Eine Übersicht über verfügbare Bauformen und Konfigurationsmöglichkeiten finden Sie unter Vape-Automaten für Deutschland .
Wenn Sie sich zusätzlich mit Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit beschäftigen, finden Sie die Kalkulation getrennt in unserem Beitrag Was kostet ein Vape-Automat? Preise, Kosten und Gewinn .
Häufige Fragen zu Vape-Automaten und Jugendschutz
Sind Vape-Automaten in Deutschland legal?
Vape-Automaten sind nicht pauschal verboten. Für Produkte, die unter § 10 JuSchG fallen, müssen jedoch die dort genannten Jugendschutzanforderungen erfüllt werden. Bei Automaten ist insbesondere sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche die entsprechenden Produkte nicht entnehmen können.
Braucht jeder Vape-Automat zwingend einen Ausweisleser?
§ 10 Abs. 2 JuSchG schreibt nicht pauschal ein bestimmtes Fabrikat oder einen bestimmten Ausweisleser vor. Das Gesetz nennt unter anderem einen für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Standort sowie technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht als Möglichkeiten, eine Entnahme durch Minderjährige zu verhindern. Welche konkrete Lösung geeignet ist, hängt vom Standort und Verkaufsprozess ab.
Reicht ein Schild mit „Verkauf ab 18 Jahren“?
Nein. Ein Hinweis allein verhindert nicht, dass Minderjährige ein Produkt aus dem Automaten entnehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Zugangskontrolle beziehungsweise technische oder organisatorische Absicherung.
Gilt der Jugendschutz auch für nikotinfreie Vapes?
Ja, soweit die Produkte unter die Beschreibung in § 10 Abs. 4 JuSchG fallen. Die Absätze 1 bis 3 werden dort auch auf entsprechende nikotinfreie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas sowie deren Behältnisse erstreckt.
Fallen leere Ersatztanks ebenfalls unter den Jugendschutz?
Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2026 im Verfahren I ZR 106/25 entschieden, dass auch noch nicht mit Flüssigkeit befüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten als von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfasste Behältnisse eingeordnet werden können.
Muss jedes Vape-Zubehör nur an Erwachsene verkauft werden?
Eine pauschale Aussage für jedes Zubehörprodukt wäre zu weitgehend. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt vom jeweiligen Produkt ab. Das aktuelle BGH-Urteil betrifft ausdrücklich unbefüllte Ersatztanks.
Was sollte der Automat tun, wenn die Altersprüfung fehlschlägt?
Bei einem technischen Altersverifikationssystem sollte ein nicht bestätigter oder unklarer Prüfstatus nicht automatisch zur Warenfreigabe führen. Der genaue Sicherheitsablauf sollte bereits vor der Inbetriebnahme getestet werden.
Muss der Vape-Automat vollständige Ausweisdaten speichern?
Eine Altersprüfung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Ausweisdaten dauerhaft gespeichert werden müssen. Betreiber sollten prüfen, welche Daten für das verwendete Verfahren tatsächlich erforderlich sind und das Prinzip der Datenminimierung berücksichtigen.
Fazit: Jugendschutz ist Teil des gesamten Verkaufsprozesses
Für einen professionell betriebenen Vape-Automaten reicht es nicht, die Altersprüfung als einzelnes Zusatzmodul zu betrachten. Entscheidend ist die gesamte Kette aus Produktauswahl, Zugang, Altersverifikation, Zahlung, Warenfreigabe und Verhalten bei technischen Störungen.
Besonders wichtig für Betreiber in Deutschland sind drei Punkte:
- § 10 JuSchG bereits bei Standort und Systemkonfiguration berücksichtigen,
- die tatsächliche Warenfreigabe an eine erfolgreiche Alterskontrolle koppeln, wenn eine technische Altersverifikation verwendet wird,
- das Sortiment regelmäßig darauf prüfen, welche Produkte und Behältnisse jugendschutzrechtlich relevant sind.
Das BGH-Urteil vom März 2026 zu unbefüllten Ersatztanks zeigt zusätzlich, warum Betreiber nicht nur komplette E-Zigaretten, sondern auch einzelne Produktbestandteile sorgfältig einordnen sollten.
Quellen und weiterführende Informationen
-
Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 10
Offizieller Gesetzestext: § 10 JuSchG – Gesetze im Internet -
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 2026 – I ZR 106/25 „Ersatztank“
Entscheidung zur jugendschutzrechtlichen Einordnung eines unbefüllten Ersatztanks für eine elektronische Zigarette. -
Drogenaffinitätsstudie 2023
Daten zum Konsum von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
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